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Rotlichtverstoß - Fahrverbot
Vorwurf
Der Betroffene hatte innerhalb von wenigen Minuten - einmal innerhalb, einmal außerhalb einer Ortschaft - zu zulässige Geschwindigkeit erheblich überschritten.
Entscheidung des Gerichts
Der Betroffene war wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von EUR 1.400,00 verurteilt und darüber hinaus ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt worden.
Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm wurde als unbegründet verworfen.
Leitsatz
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne
Begründung des Gerichts
Auch wenn die Verstöße während derselben Fahrt begangen worden seien, bilde das Fahren als solches keine rechtliche Klammer zu den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Eine einzige Tat sei lediglich dann anzunehmen, "wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt. …"
Eingestellt am 16.03.2012 von Rechtsanwalt
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