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Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn ein Rotlichtverstoß von mehr als 1 Sekunde nicht festgestellt werden kann
AG Konstanz - OWi 52 Js 1314/11-43/11 - Entscheidung vom 16.02.2011
Vorwurf
Als Führer eines Pkw Der beachtete der Betroffene das Rotlicht der Lichtzeichenanlage nicht, wobei die Rotlichtphase bei Überfahren der Haltelinie bereits seit mindestens 1,0 Sekunden andauerte.
Ausgang des Verfahrens
Es wurde eine Geldbuße in Höhe von EUR 90,00 verhängt. Anhaltspunkte für eine Erhöhung oder Reduzierung des Bußgeldrahmens ergaben sich für das Gericht nicht. haben sich für das Gericht nicht ergeben. Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt.
Begründung des Gerichts
Ein Rotlichtverstoß von mehr als 1 Sekunde (Ziffer 132.3 Bußgeldkatalog) habe nicht festgestellt werden können, so daß die Verhängung eines Fahrverbots nicht in Betracht komme.
Eingestellt am 16.03.2012 von Rechtsanwalt
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