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Fahrverbot - Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel
Vorwurf
Der Betroffene mißachtete das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage an einem Fußgängerüberweg.
Er fuhr in die Kreuzung ein, wo es zu einem Zusammenstoß mit dem von rechts einfahrenden PKW des Zeugen kam.
Entscheidung des Gerichts
Wegen fahrlässigen Mißachtens des Rotlichts an einer Lichtzeichenanlage und des dadurch verursachten Unfalls wurde der Betroffene zu einer Geldbuße von EUR 240,00 verurteilt.
Darüber hinaus wurde ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt und eine Anordnung nach § 25 Abs. 2 a StVG getroffen.
Das OLG Celle hat die dagegen eingelegt Rechtsbeschwerde verworfen.
Begründung der Entscheidung
Der Schadenseintritt - der wegen des gegenüber dem einfachen Rotlichtverstoß erhöhten Erfolgsunrechts für die strengere Regelsanktion nach Nr. 132.2 Bußgeldkatalog maßgeblich sei - beruhe nach den Feststellungen des Amtsgerichts im wesentlichen auf der Pflichtverletzung des Betroffenen.
Dies rechtfertige im Ergebnis die vom Amtsgericht verhängte Sanktion sowohl hinsichtlich der Höhe der Geldbuße als auch hinsichtlich des Fahrverbots.
Von dem Fahrverbot sei auch nicht im Einzelfall wegen besonderer persönlicher Umstände abzusehen gewesen, wie das Amtsgericht ohne Rechtsfehler entschieden habe.
Eingestellt am 19.03.2012 von Rechtsanwalt
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