Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts liegen meine Schwerpunkte im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie in der Unfallschadenregulierung.

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Hierzu gehören insbesondere Bußgeldangelegenheiten / Verkehrsordnungswidrigkeiten, in denen ein Ermittlungsverfahren läuft oder gegen einen bereits ergangenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen ist, etwa wegen- Alkohol am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Überfahren einer roten Ampel / eines Stopschildes
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
- Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- unterlassene Hilfeleistung
- Fahrerflucht
- Nötigung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Vollrausch
Verkehrsschadenmanagement / Unfallschadenregulierung
Hierzu gehören vor allem Ansprüche nach einem Verkehrsunfall wegen Sachschaden
- Reparaturkosten oder gfls. Abrechnung auf Totalschadenbasis
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld / Schmerzensgeldrente
- Haushaltsführungsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse nach einem Verkehrsunfall mit schwerster Körperverletzung
- Ansprüche Hinterbliebener nach Unfalltod
Zu den Mandanten eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht und Unfallrecht gehören
- PKW-Fahrer
- Dienstleistungsunternehmen im Bereich Verkehr und Logistik
- Berufskraftfahrer, wie etwa LKW-Fahrer oder Busfahrer und Taxi-Fahrer
- Straßenbahnfahrer
- Motorradfahrer
- sonstige Teilnehmer im Straßenverkehrs, seien es Fußgänger, Jogger, Skater, Fahrradfahrer.
Neben Fachkompetenz im Zivilrecht und Strafrecht verfügt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über ein überdurchschnittliches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge sowie auch Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie.