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Kein Fahrverbot wegen langen Zeitablaufs
Das OLG Rostock hat in einer Entscheidung vom 12.06.2008 - 2 Ss (OWi) 271/06 I 169/06 - entschieden:
Als Ausgleich für eine erhebliche Verfahrensverzögerung kann das Rechtsbeschwerdegericht ein Fahrverbot entfallen lassen, wenn der Verkehrsverstoß, der zur Verhängung eines Fahrverbots geführt hat, inzwischen über drei Jahre zurückliegt. Es müssen in diesem Falle keine Feststellungen dazu getroffen werden, ob sich der Betroffene in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann die lange Verfahrensdauer dann zum Wegfall des Fahrverbots führen.
Tipp:
Der Fachanwalt für Strafrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht wird dem Betroffenen in vergleichbaren Fällen empfehlen, still zu halten.
Eingestellt am 10.01.2009 von Rechtsanwalt
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