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Fahrverbot
In aller Regel empfiehlt es sich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, mit dem ein Fahrverbot angeordnet worden ist.
So besteht die Chance, daß von einem Fahrverbot abgesehen wird, wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe darlegen können, daß kein Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbots vorliegt.
Der mit der Vertretung beauftragte Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kann u.U. auch erreichen, daß eine bestimmte Kraftfahrzeugart, wie etwa ein LKW, eine landwirtschaftliche Nutzmaschine o.ä. von dem Fahrverbot ausgenommen wird, wenn Sie beruflich auf die Führung des Fahrzeugs angewiesen sind.
Beeinflußt werden kann in den meisten Fällen zumindest der Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbots. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels und dessen spätere Rücknahme kann erreicht werden, daß das Fahrverbot in einen für Sie günstigen Zeitraum - z.B. einen geplanten Urlaub - verlagert wird.
Eingestellt am 12.09.2008 von Rechtsanwalt
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