Arztstrafrecht

Die Anzahl von Strafverfahren gegen Ärzte hat sich in den letzten Jahren signifikant erhöht.
Strafrechtlich relevante Tatbestände sind insbesondere- Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- unterlassene Hilfeleistung
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
- Betrug, insbesondere Abrechnungsbetrug
- Vorteilsannahme
- Sponsoring

